Wartezeiten:
Die Berufsrechtsschutz- und die Haftpflichtversicherung können sofort, die Beratungs- und
Arbeitsgerichts-Rechtsschutzversicherung können nach dreimonatiger Wartezeit in Anspruch genommen werden.
Beim Beratungsrechtsschutz empfiehlt die MERKUR, erst mit der Landesdirektion Tirol Kontakt aufzunehmen um einen auf Fragen des Beamtendienst-
oder Besoldungsrechts sowie des Sozialversicherungsrechts spezialisierten Anwalt in der Nähe des Versicherten zu finden.
ACHTUNG:
Die Versicherung greift nur in Angelegenheiten, die erst nach Gültigwerden der Versicherung geschahen!
Die Versicherung deckt keine Privatklagen (wegen Ehrenbeleidigung, übler Nachrede, auf Unterlassung…)
Kündigung:
Der ÖLI-Rechtsschutz kann jederzeit gekündigt werden, er endet
nach erfolgter Kündigung mit Ablauf des laufenden Quartals.
Der ÖLI-Rechtsschutz erlischt automatisch, wenn kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist oder die Lastschrift von der Bank des Versicherungs-nehmers nicht eingelöst wird! Jeder Wechsel der Bankverbindung ist daher der TLI rechtzeitig mitzuteilen und auf ausreichende Kontodeckung zu achten!