Mit der Versicherungsnummer kann man sich im
Schadensfall an einen Anwalt seines Vertrauens wenden, der nach Rücksprache mit der MERKUR die Rechtsvertretung übernimmt.
ACHTUNG:
Die Versicherung greift nur in Angelegenheiten, die erst nach Gültigwerden der Versicherung geschahen!
Die Versicherung deckt keine Privatklagen (wegen Ehrenbeleidigung, übler Nachrede, auf Unterlassung…)